Staatliche Förderung

Überblick Bundesförderung für effiziente Gebäude (gültig ab Januar 2024)
Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

Sinkende Heizkosten, eine gute CO2-Bilanz und die Gewissheit, für die Zukunft gewappnet zu sein – bessere Gründe für den Umstieg auf eine nachhaltige Heizanlage gibt es nicht.
Nutzen Sie jetzt die staatliche Förderung für ein Heizsystem, das zu Ihnen passt. Egal ob Solarthermieanlage, Holzpellets- und Scheitholzkessel oder Wärmepumpe.

Wenn Sie jetzt Ihre Heizung modernisieren, erhalten Sie bis zu 21.000 Euro der Gesamtkosten* als Förderung zurück. Der Förderhöchstsatz ist auf 70 Prozent gedeckelt und kann mit einer Kombination der verschiedenen Förderboni erreicht werden:

  • Die Grundförderung von 30 Prozent für alle selbstgenutzte und nicht selbstgenutzte Wohngebäude (Bauantrag vor mindestens 5 Jahren) erhalten Sie immer für eine nachhaltige Heizung.
  • Den Einkommensbonus mit 30 Prozent erhalten alle Haushalte mit
    maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen gilt für Wärmepumpen oder Holzpelletskessel zusammen mit einer Solarthermieanlage. Ab 01.01.2029 und anschließend alle 2 Jahre wird dieser Bonus verringert, schnell sein lohnt sich!
  • Den Effizienzbonus von 5 Prozent gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder das natürliche Kältemittel R290 nutzen.
  • Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gilt für alle Pelletskessel, die die Feinstaubgrenze von 2,5 mg/m³ einhalten. Dieser Zuschlag ist unabhängig von dem sonst gültigen maximalen Fördersatz von 70 Prozent und kann zusätzlich erhalten werden.

Als Paradigma Fachpartner unterstützen wir Sie gerne von der Beratung über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme und Wartung Ihrer neuen Heizung. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt. Und bei der sie das Maximum an Förderung herausholen!

*Der förderfähige Höchstwert der Gesamtkosten beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG EM für private Haushalte und zum Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 finden Sie unter Energiewechsel.

 

Quelle Foto Übersicht:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

 

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