Staatliche Förderung

Ab dem 01.01.2023 gelten folgende BEG Förderrichtlinien

BEG: Neue Förderrichtlinien ab 15.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG EM „Sanierung Wohngebäude – Anlagen zur Wärmeerzeugung“ finden Sie auf der Seite des BAFA unter BAFA-ENERGIE.

*Abgelaufen zum 14.08.2022*
Neues staatliche Förderprogramm BEG ab dem 01.01.2021

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und löst die bisherigen Förderprogramme

– “Heizen mit Erneuerbaren Energien”
– “Heizungsoptimierung” des BAFA ab.

Die BEG startete am 1. Januar 2021 mit dem Programm für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das Programm fasst zum großen Teil die bekannten Programme des BAFA zur Heizungssanierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie den Austausch von Umwälzpumpen und der Durchführung des Hydraulischen Abgleichs, sowie die Einzelmaßnahmen aus den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ der KfW zusammen. Diese Programme (bis auf „Energieeffizient Sanieren“ als Kreditförderung (KfW 151/152) sind am 31.12.2020 beendet worden. Ein Antrag für eine Zuschussförderung für diese Einzelmaßnahmen wird wie gewohnt weiterhin beim BAFA gestellt.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG EM „Sanierung Wohngebäude – Anlagen zur Wärmeerzeugung“ finden Sie auf der Seite des BAFA unter BAFA – Energie.
Informationen zum Förderprogramm BEG EM „Heizungsoptimierung“ finden Sie HIER.

Falls Sie weitere Informationen zu den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) benötigen, empfehlen wir Ihnen diese Webseite: BMWI – Richlinien zur BEG.

*Abgelaufen zum 31.12.2020*
Staatliche Förderung seit dem 01.01.2020 von bis zu 45%!


Profitieren Sie schon von den aktuellen Förderungsmöglichkeiten für das Heizen mit erneuerbaren Energien?
Zentrale Entscheidung des Klimakabinetts sind umgesetzt – wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die seit dem 1.1.2020 geltenden Programme

Die Förderprogramme für Heizsysteme in Deutschland sind vielfältig. Gerne wollen wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick geben, und haben im Folgenden die wichtigsten Informationen zu den beiden Anlaufstellen (BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammengestellt. Die Neuerungen zum Jahreswechsel betreffen im Wesentlichen die Förderprogramme der BAFA, weshalb wir uns hierauf besonders konzentrieren.

Zu unterscheiden ist grundsätzlich bei der Heizungsförderung zwischen einem Investitionskostenzuschuss und zinsvergünstigten Darlehen. Die BAFA bezuschusst die Heizungsanlage, zinsgünstige Darlehen gibt es bei der KfW. Insbesondere die BAFA-Zuschüsse können sich sehen lassen: Je nach Heizungssystem beträgt die maximale Förderung hier bis zu 45% der Investitionssumme.

Voraussetzungen für die Förderung

Sind Sie Hauseigentümer, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Förderung. Unwichtig dabei, ob Sie das Eigentum selbst nutzen oder vermieten. Allerdings nur, wenn Sie den Antrag vor Sanierungsbeginn stellen!

Einen Wehrmutstropfen gibt es jedoch auch bei aller schöner Förderung: Heizkessel, die unter die Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fallen, sind vom neuen Marktanreizprogramm ausgeschlossen.

BAFA-Förderprogramme

Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z. B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z. B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.

Für Privatleute, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Bruttokosten einschl. der Mehrwertsteuer angesetzt werden, und zwar bis zu einer maximalen Investitionshöhe von 50.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und von max. 3,5 Mio. € bei Nichtwohngebäuden. Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • die Anschaffungskosten der geförderten Anlage,
  • die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme,
  • alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen (z.B. Demontage eines alten Öltanks, Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern zur Optimierung des Heizungssystems, Kaminsanierung etc.) und schließlich auch
  • Ausgaben für die Einbeziehung eines Experten für die Fachplanung und Bauleitung.

Welche maximalen Fördermöglichkeiten es für welche alten Heizungen im Austausch gegen welche neue Systeme gibt, verdeutlicht die folgende Grafik:

Zusammenfassend ist das neue Marktanreizprogramm der Bundesregierung sehr umfangreich. Den Überblick zu behalten und genau die passende Lösung für die eigene Immobilie zu finden ist nicht ganz einfach. Wenn Sie grundsätzlich zu den glücklichen Förderungsberechtigten gehören und Ihren Heizungstausch nun konkret umsetzen wollen, dann sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert (Stand 1. Januar 2020). Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Rechtsverbindliche Aussagen stellt Ihnen die angegebene Institution BAFA zur Verfügung.

 

*Abgelaufen zum 31.12.2020!*
Staatliche Förderung seit dem 01.08.2016 in Höhe von 30% der Nettoinvestitionskosten!

Was wird gefördert?

  • Der Austausch der Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
  • Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

In Verbindung damit können folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:

  • Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung
  • Einstellung der Heizkurve
  • Pufferspeicher

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Förderung gilt nicht für Neubauten sondern nur für bestehende Heizungsanlagen (die vor mehr als zwei Jahren installiert wurde) und dies lediglich innerhalb Deutschlands.
  • Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
  • Die Förderung kann pro Heizungsanlage nur einmal beantragt werden. Optimierungsmaßnahmen daher zu kombinieren und einmal zu beantragen, ist sinnvoll.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

WICHTIG! VOR der Heizungsoptimierung

  • müssen Sie sich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de registrieren.
  • Anschließend bekommen Sie eine persönliche Vorgangsnummer.
  • Nach Erhalt kann Ihr Fachbetrieb mit der Optimierungsmaßnahme beginnen und eine Rechnung ausstellen.

NACH der Heizungsoptimierung

  • können Sie bis zu 6 Monate nach Registrierung beim BAFA die Förderung beantragen (elektronisches Antragsformular). Hierzu können Sie das unterschriebene Antragsformular zusammen mit der Kopie der Handerwerrrechnungen anschließend über das BAFA-Portal hochladen oder per Post dem BAFA zusenden. Die Prüfung der Förderfähigkeit der durchgeführten Maßnahme erfolgt mit dieser Antragsstellung im Nachgang.
  • Die Förderung kann nur solange erfolgen, wie Haushaltsmittel des Bundes verfügbar sind.

 

Die Angaben zu den Förderprogrammen wurden sorfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Rechtsverbindliche Aussagen stellt Ihnen die angegebene Institution BAFA zur Verfügung.

 

 

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